Karlsruhe, den 31.03.2007 - Nachdem die Betreiber der Internetdomain Klo.de jahrelang ohne größere Hindernisse ihre Seite immer wieder mit neuen lizenzgeschützten Programmen ausstatteten, die sie selbst umgeschrieben und zum Download angeboten haben, hat es nun den Anschein, als würde sich das Blatt wenden. Ein "Insider-Hinweis", der bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt einging, wurde nun an Karlsruhe übergeben. Die Ermittlungen, so sagt Pressesprecher und Staatsanwalt Rainer Bogs, haben schon lange begonnen und genügend Beweise seien nun gesammelt worden.
Der 26-jährige Betreiber, der den Online-Namen !nferno verwendet wird unterstützt durch einen Griechen, dessen genauere Details nicht weiter erwähnt wurden, da gegen ihn noch Ermittlungen wegen der Verbreitung von Viren abgeschlossen werden müssen und auch von einem Daniel mit dem Online-Namen NoLoader, der privaten Kontakt zu dem Betreiber pflegt. Rainer Bogs teilte zudem mit, dass beide schon im September 2006 bei einem Treffen in Darmstadt gesichtet wurden, dessen Observierung allerdings keinerlei nennenswerte Ergebnisse beitrug.
Wie die Staatsanwaltschaft erst kürzlich herausfand, wird der 26-jährige Betreiber Klaus von einer Jura-Studentin, namens Nissaf bzw. Mariem, unterstützt und ebenso rechtlich beraten. Vor allem dieser Fakt erstaunte Rainer Bogs sehr, da er damit nicht gerechnet hatte, denn dies stellt einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, was einer Studentin der Rechtswissenschaft durchaus hätte geläufig sein müssen.
Die Nutzer der Domain Klo.de haben bei geringfügiger Nutzung nicht viel zu erwarten. Jedoch wurden all die Nutzer, die für die Nutzung der lizenzgeschützten Programme geworben haben, genauer untersucht. Die Ermittlungen begannen schon vor Monaten, wurden jedoch erst Mitte März durch einen wichtigen Hinweis aus der Bevölkerung Frankfurts bedeutender. Heute vormittag wurden die Ermittlungen vorerst abgeschlossen und ausgewertet.
Ein positiver Lichtblick für die Nutzer dieser Seite ist die Tatsache, dass ihnen monatelang von den Betreibern der Seite fingiert wurde, die Nutzung ihrer Angebote würde sie rechtlich auf die sichere Seite des Filesharings bringen. Dass dies nicht so ist, wussten nur die wenigsten. Selbst im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde dort ein Eintrag erstellt, der die Nutzer aufklären sollte. Jedoch wurde dieser sofort durch den Betreiber entfernt. Dass sich die Nutzer in Wirklichkeit mehrfach strafbar machten und machen, wurde ihnen nie mitgeteilt. Dies wird im Regelfal strafmildernd zu berücksichtigen sein, jedoch schließt es die Strafverfolgung nicht aus. Gerichte werten dies als einen Verbotsirrtum, der in solch gelagerten Fällen stets unbeachtlich ist, da er vermeidbar war.
Informationen über das Urheberrecht kann man sich
hier durchlesen.